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   OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - 3 LA 14/14   

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https://dejure.org/2015,12470
OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - 3 LA 14/14 (https://dejure.org/2015,12470)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.05.2015 - 3 LA 14/14 (https://dejure.org/2015,12470)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 3 LA 14/14 (https://dejure.org/2015,12470)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Notwendigkeit der Begründung von Wahlbeschwerden; (keine) Pflicht der Wahlprüfungsorgane zu weiteren Ermittlungen bei fehlender Begründung von Amts wegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwendungen gegen die Einladung zur Mitgliederversammlung zur Aufstellung der Wahlbewerber der Partei "Bündnis 90/DIE GRÜNEN"; Einwendungen gegen die Zusammensetzung des anschießend gewählten Kreistages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKWG § 38
    Einwendungen gegen die Einladung zur Mitgliederversammlung zur Aufstellung der Wahlbewerber der Partei "Bündnis 90/DIE GRÜNEN"; Einwendungen gegen die Zusammensetzung des anschießend gewählten Kreistages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 46710
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.10.2010 - 2 LB 28/09

    Verhältnisausgleich bei Kommunalwahl

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - 3 LA 14/14
    Im Wahlanfechtungsverfahren sind nur diejenigen Einspruchsgründe zu berücksichtigen, die fristgerecht vorgebracht worden sind und die konkret, unmissverständlich und hinreichend substantiiert mit Tatsachen belegt sind, so dass sie eine Nachprüfung rechtserheblicher Tatsachen zulassen (Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 26.10.2010 - 2 LB 28/09 -, juris, Rn. 22 mwN).

    Dies gilt - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - ebenfalls für die verwaltungsgerichtliche Aufklärungspflicht, denn Prüfungsgegenstand des gerichtlichen Verfahrens sind nur die Gründe, die zuvor Gegenstand des Einspruchsverfahrens gewesen sind (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 26.10.2010, a.a.O, juris Rn. 22).

  • BVerfG, 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92

    Beanstandungen einer Kommunalwahl - Einsicht in Wahlunterlagen - Streitwert bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - 3 LA 14/14
    Denn auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.08.1993 - 2 BvR 1858/92 -, juris Rn. 17 mwN) dürfen Wahlbeanstandungen, die einen konkreten, der Überprüfung zugänglichen Tatsachenvortrag nicht enthalten, als unsubstantiiert zurückgewiesen werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - 3 LA 14/14
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nach ständiger Rechtsprechung auch des erkennenden Senats vor, wenn ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist, wie dessen Misserfolg (Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 14.05.1999, - 2 L 244/98 -, NordÖR 1999, 285).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.1999 - 4 M 102/99

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - 3 LA 14/14
    Dabei müssen die Zweifel das Ergebnis der Entscheidung betreffen (Schl.-Holst. OVG, Beschl, v. 14.12.1999, - 4 M 102/99 -, NVwZ 2000, 341).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 8/91

    Wahlanfechtungsklage; Kommunalwahl; Einspruchsberechtigter; Fristversäumnis;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2015 - 3 LA 14/14
    Bei den Vorschriften der §§ 38 ff. GKWG handelt es sich im Interesse der Rechtssicherheit nämlich um zwingendes Recht, das nicht zur Disposition der für die Durchführung der Wahl zuständigen kommunalen Gremien steht (so bereits schon Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 19.11.1991 - 2 L 8/91 -, juris Rn. 6).
  • VG Augsburg, 17.11.2015 - Au 3 K 15.1188

    Wahlanfechtung, Hochschulwahl, Wahlrechtsgrundsatz, Chancengleichheit,

    Nur dann, wenn es sich bei natürlicher Betrachtung um einen einheitlichen Sachverhalt handelt, von dem - gerade auch wegen fehlender Einsichtsmöglichkeiten eines Außenstehenden - nur ein Ausschnitt benannt worden ist, der sich von den anderen Sachverhaltselementen nicht grundlegend unterscheidet, so dass der benannte Fehlertatbestand damit letztlich nur eine quantitative Änderung erfährt, ist die Erstreckung der Prüfung auf den gesamten Sachverhaltskomplex geboten (vgl. BVerfG, B.v . 24.8.1993 - 2 BvR 1858/92 - BayVBl 1994, 47/48; OVG SH, B.v. 13.5.2015 - 3 LA 14/14 - juris Rn. 4 m. w. N.; vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 14.9.2015 - 4 ZB 15.639 - juris Rn. 5/9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2017 - 4 L 84/16

    Wahl des Ortschaftsrates von Bottmersdorf gültig

    Sie rechtfertigt sich im Hinblick auf das öffentliche Interesse, möglichst rasch Gewissheit über die rechtsgültige Zusammensetzung der gewählten Vertretung zu erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 1993 - 2 BvR 1858/92 -, juris, Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1989 - 7 B 202/88 -, NVwZ-RR 1989, S. 496 ; OVG LSA, Urteil vom 20. November 1996 - 2 L 375/95 -, juris, Rn. 25; VG Dessau, Urteil vom 20. Januar 2000 - 1 A 425/99 -, LKV 2000, S. 554 ; VG D-Stadt, Urteil vom 24. Februar 2005 - 1 A 178/04 -, juris, Rn. 37; vgl. ferner VerfGH Thüringen, Beschluss vom 11. März 1999 - 30/97 -, juris, Rn. 59 ff.; StGH Bremen, Urteil vom 22. Mai 2008 - St 1/08 -, juris, Rn. 41 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Februar 1996 - 1 S 2570/95 -, juris, Rn. 46; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 3 LA 14/14 -, juris, Rn. 4 f.; VGH Bayern, Beschluss vom 14. September 2015 - 4 ZB 15.639 -, juris, Rn. 5 f.).
  • VG Köln, 01.07.2015 - 4 K 6004/14
    OVG, Urteile vom 30. September 1997 - 2 K 9/97 -, juris Rn. 34 ff., vom 26. Oktober 2010 - 2 LB 28/09 -, juris Rn. 22 ff., sowie Beschluss vom 13. Mai 2015 - 3 LA 14/14 -, juris Rn. 4 ff., zu vergleichbarem dortigen Landesrecht; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 -, juris Rn. 38; Schneider in: Kallerhoff u.a., Handbuch zum Kommunalwahlrecht in NRW, F. III. 4.2, sowie Bätge, Wahlen und Abstimmungen in Nordrhein-Westfalen, Kommentar, Stand: Mai 2014, § 39 KWahlG Rn. 8.

    OVG, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 3 LA 14/14 -, juris Rn. 4 ff., zu vergleichbarem dortigen Landesrecht.

  • VG Gera, 24.05.2017 - 2 K 606/16

    Hochschulwahl; elektronische Wahl; Wahlprüfung; Anfechtungsfrist

    Nur dann, wenn es sich bei natürlicher Betrachtung um einen einheitlichen Sachverhalt handelt, von dem - gerade auch wegen fehlender Einsichtsmöglichkeiten eines Außenstehenden - nur ein Ausschnitt benannt worden ist, der sich von den anderen Sachverhaltselementen nicht grundlegend unterscheidet, so dass der benannte Fehlertatbestand damit letztlich nur eine quantitative Änderung erfährt, ist die Erstreckung der Prüfung auf den gesamten Sachverhaltskomplex geboten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 1993 - 2 BvR 1858/92 - juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 3 LA 14/14 -, juris; vgl. zum Ganzen: BayVGH, Beschluss vom 14. September 2015 - 4 ZB 15.639 -, juris).
  • VG Berlin, 12.04.2024 - 12 L 195.24
    Nur dann, wenn es sich bei natürlicher Betrachtung um einen einheitlichen Sachverhalt handelt, von dem - gerade auch wegen fehlender Einsichtsmöglichkeiten eines Außenstehenden - nur ein Ausschnitt benannt worden ist, der sich von den anderen Sachverhaltselementen nicht grundlegend unterscheidet, so dass der benannte Fehlertatbestand damit letztlich nur eine quantitative Änderung erfährt, ist die Erstreckung der Prüfung auf den gesamten Sachverhaltskomplex geboten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 1993 - 2 BvR 1858/92 - NVwZ-RR 1994, 105 [106]; OVG Schleswig, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 3 LA 14/14 - BeckRS 2016, 46710 Rn. 4; VGH München, Beschluss vom 14. September 2015 - 4 ZB 15.639 - BeckRS 2015, 52680 Rn. 15).
  • VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.639

    Gebot der Konkretisierung der Fehlertatbestände

    Im Wahlanfechtungsverfahren sind aber nur diejenigen Einspruchsgründe zu berücksichtigen, die fristgerecht vorgebracht worden sind und die konkret, unmissverständlich und hinreichend substantiiert mit Tatsachen belegt sind, so dass sie eine Nachprüfung rechtserheblicher Tatsachen zulassen (vgl. BVerfG, B.v . 24.8.1993 - 2 BvR 1858/92 - BayVBl 1994, 47/48; OVG SH, B.v. 13.5.2015 - 3 LA 14/14 - juris Rn. 4 m.w.N.).
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